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Preise
gültig ab 01. Februar 2009
1. Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
| PREISBLATT zur Wasserversorgung der Gemeindewerke Holzkirchen |
||
|---|---|---|
| Euro/ Jahr (Nettopreis) |
Euro/ Jahr (Bruttopreis) |
|
| bis 5m3/h | 26,40 Euro/Jahr | 28,25 Euro/Jahr |
| bis 10 m3/h | 32,40 Euro/Jahr | 34,67 Euro/Jahr |
| bis 20 m3/h | 63,20 Euro/Jahr | 67,62 Euro/Jahr |
| bis 30 m3/h | 88,80 Euro/Jahr | 95,02 Euro/Jahr |
Bei Verwendung eines Wasserzählers über 30 m3/h Nenndurchfluss beträgt die monatliche Grundgebühr 1,5 % des Anschaffungspreises des Zählers.
2. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch die Gemeindewerke Holzkirchen zu schätzen, wenn:
a) ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
b) der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
c) sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Verbrauch nicht angibt.
Der Preis beträgt 1,11 Euro mit Mehrwertsteuer 1,19 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt der Preis 2,22 Euro mit Mehrwertsteuer 2,38 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
In den Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (z.Zt. 7 %) enthalten.