Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Gleichbehandlungsprogramm
Ein Gleichbehandlungsprogramm ist für die Gemeindewerke Holzkirchen aufgrund §7aAbs. 7 EnWG nicht erforderlich. Eine Gleichbehandlung ist durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2024 ist die Gemeindewerke Holzkirchen GmbH.
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005, geändert 2016