Gemeinde Holzkirchen aus der Luft

Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Gleichbehandlungsprogramm

Ein Gleichbehandlungsprogramm ist für die Gemeindewerke Holzkirchen aufgrund §7aAbs. 7 EnWG nicht erforderlich. Eine Gleichbehandlung ist durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet.

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2024 ist die Gemeindewerke Holzkirchen GmbH.

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005, geändert 2016