E-Mobilität

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Holzkirchen bietet sechs öffentliche Ladestationen mit jeweils bis zu 22 kW Ladeleistung. Die Infrastruktur wird von den Gemeindewerken bereitgestellt und technisch betreut – betrieben im Mer-Ladenetz.

Mer-Ladenetz

Nutzung der Ladepunkte


Unsere Ladestationen können mit Ladechips, Karten oder Apps der Mer Germany GmbH sowie fast aller Hubject-kompatiblen Anbieter genutzt werden. Alternativ ist eine AdHoc-Ladung per Smartphone über QR-Code direkt an der Ladesäule möglich. Für einfache und zuverlässige Nutzung empfehlen wir die Verwendung eines Hubject-kompatiblen Ladechips, einer Karte oder App.

Alle Ladepunkte sind Teil des Mer-Ladenetzes und über Hubject zugänglich.

Hubject

Die öffentlichen E-Ladepunkte finden Sie an den unten genannten Standorten:

  • Ladesäule LS1 „Herdergarten“ (zwei Ladepunkte bis 22 kW)
    Standort am Herdergarten Parkplatz gegenüber der Agentur für Arbeit
  • Ladesäule LS2 „Industriestraße “ (zwei Ladepunkte bis 22 kW)
    Standort am öffentlichen Parkplatz vor dem Kindergarten
  • Ladesäule LS3 „Baumgartenstr.“ (zwei Ladepunkte bis 22 kW)
    Standort am überdachten Parkplatz
  • Ladesäule LS4 „Thanner Straße“ (zwei Ladepunkte bis 22 kW)
    Standort am Eisstadion-Parkplatz
  • Ladesäule LS5 „Rathaus“ (zwei Ladepunkte bis 22 kW)
    Standort am Rathaus-Parkplatz, Eingang Sitzungssaal
  • Wallboxen WB1_2 „Tiefgarage Baumgartenstraße“ (2x Ladepunkt bis 22 kW)
    Standort in der öffentlichen Tiefgarage (siehe Beschilderung in der Tiefgarage)

Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Parkgebühren anfallen. Die Parkzeit an den Ladesäulenstandorten ist jeweils auf max. 4 Std. beschränkt (siehe Beschilderung vor Ort).

Hinweise für die Interessenten privater Ladeinfrastruktur in Holzkirchen

Falls Sie im Netzgebiet der Gemeindewerke Holzkirchen vor haben Ihre heimische Garage, Tiefgarage, oder Ihren privaten Stellplatz mit einer komfortablen Lademöglichkeit für Ihr Elektrofahrzeug (z. B. mit Hilfe einer sog. WallBox) auszustatten, sind hierfür einige Randbedingungen zu beachten. Wir empfehlen Ihnen daher im Vorfeld die Lektüre folgender Informationen:

Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität (VDE)

VBEW Hinweis, E-Mobilität, Netzanschluss und Netzverträglichkeit von Ladeeinrichtungen (Stand Jan. 2020)

Insbesondere für die Installation von privater Ladeinfrastruktur am Hausanschluss von Alt-, bzw. Bestandsbauten sollten Sie Ihre elektrische Anlage im Vorfeld durch eine qualifizierte Elektrofachkraft daraufhin überprüfen lassen, ob Sie in Übereinstimmung mit einschlägigen Normen für die Installation einer Ladeeinrichtung (z. B. DIN VDE 0100-722) gebracht werden kann, bzw. welcher Umbauaufwand an der Anlage ggf. nötig ist. Informieren Sie sich bitte außerdem frühzeitig, ob die Leistungsfähigkeit Ihres Hausanschlusses für die Installation der Ladeeinrichtung ausreicht, oder ob eine, ggf. kostenpflichtige, Leistungserhöhung notwendig ist. Auch bei Neubauten ist die o. g. Norm zu beachten, wenn die Installation von Ladeeinrichtungen geplant ist, oder die zukünftige Installation vorgesehen werden soll.

 

Für die verpflichtende Anmeldung privater Ladeeinrichtungen gemäß §19 Abs. 2 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) bitten wir um die Nutzung des folgenden Formulars: Datenblatt „Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge § 19 Abs. 2 NAV“ (vom Installateur auszufüllen). Des Weiteren ist nach der Installation von Ladeeinrichtungen i. d. R. eine Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige durch den ausführenden Elektro-installateur einzureichen.
Für Ladeeinrichtungen die eine Summen-Bemessungsleistung von 12kVA (bzw. 11kW) überschreiten, ist die Zustimmung des Netzbetreibers und die Einrichtung einer Steuerungsschnittstelle (siehe VDE AR N 4100 Kapitel 10.6.4) notwendig.

Grundsätzlich dürfen mit der Bewertung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur nur  Elektrofachkräfte betraut werden (vgl. DIN VDE 1000-10).
Die Positionierung der Ladeeinrichtung muss in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes für das zu ladende Fahrzeug liegen. Des Weiteren ist für eine ausreichende Beleuchtung des Betriebsorts der Anlage zu sorgen.