Trinkwasser

Holzkirchens wertvollstes Gut

Bereits 1873 hatte Holzkirchen damit begonnen, eine zuverlässige Wasserversorgung vom Taubenberg zu sichern. Mittlerweile sprudelt das kostbare Nass aus sechs eigenen Tiefbrunnen und versorgt über 8000 Haushalte.

Die Wasserversorgung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bildet eine unverzichtbare Grundlage für das Leben in Holzkirchen. Die hohen Sicherheitsmaßnahmen und eine „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung durch unsere Mitarbeiter sorgen dafür, dass selbst bei einem Stromausfall die Wasserversorgung sichergestellt ist.

Über die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hinaus wird unser Wasser regelmäßig bakteriologisch und einmal jährlich chemisch-physikalisch untersucht. Eine detaillierte Analyse finden Sie bei uns online. Durch den besonderen Schutz unserer Gebiete für die Wassersgewinnung entwickeln sich neue, artenreiche Lebensräume.

Wasserhärte

16,1 bis 17,9 Grad deutscher Härte (dH): Härtebereich hat mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 Grad deutscher Härte).

Wasseranalyse

Laut Trinkwasserverordnung (EÜV) wird das Trinkwasser für Holzkirchen, Hartpenning und Föching regelmäßig alle 30.000 Kubikmeter bakteriologisch und einmal jährlich chemisch-physikalisch untersucht.

Für weitere spezifische Auskünfte erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
08024 / 9044-27.

 PFAS Wasseranalyse Ortsnetz Marschall-Holzkirchen-Föching-Fellach

PFAS Wasseranalyse Ortsnetz Sufferloh-Großhartpenning-Kleinhartpenning

Wasseranalyse Gemeindewerke Holzkirchen

Gartenwasserzähler

Wenn Sie für Ihren Gartenwasseranschluss einen eigenen Wasserzähler benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Installateur. Dieser übernimmt den fachgerechten Einbau sowie die Klärung der technischen Voraussetzungen.

Den Wasserzähler selbst erhalten Sie von den Gemeindewerken Holzkirchen GmbH.
Für den Zähler fällt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 28,25 € (brutto) an.

Abrechnung der Gartenwassermenge

Gemäß unserer Beitrags- und Gebührensatzung gelten folgende Regelungen:

  • Bis 12 m³ pro Jahr (für regelmäßig wiederkehrende Zwecke):

    • Wasser: 1,80€ (brutto) pro m³

    • Abwasser: 1,92€ (brutto) pro m³

  • Ab 12 m³ pro Jahr:

    • Es wird nur das Wasser berechnet – 1,80€ (brutto) pro m³