PV-Anlagen

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren erfolgt in 5 Schritten, wie anbei beschrieben.

Info: Bitte senden Sie alle Daten gesammelt an Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de

1. Anmeldung

Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei den Gemeindewerken Holzkirchen

2. Netzverträglichkeit

Prüfung und ggf. Bekanntgabe des Netzanschlusspunkts

3. Netz- Anschlussvertrag

Vertrag erhalten, unterschreiben und zurücksenden

4. Abnahme & Zählerwechsel

Termin koordinieren, Inbetriebnahme protokollieren

5. Einspeisevertrag & Registrierung

Vertrag abschließen, Bestätigungen einreichen

Mitteilung an den Netzbetreiber

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, uns vor Änderungen an der Erzeugungsanlage (z. B. Leistungserhöhung oder Maßnahmen, die den Parallelbetrieb beeinflussen) in Textform zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen. Bitte senden Sie die Mitteilung per E-Mail an: Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de.

Pflicht des Anlagenbetreibers

Die PV-Anlage muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Einspeisevergütung wird erst nach erfolgter Registrierung ausgezahlt.

Marktstammdatenregister (MaStR)

Anschluss Ihrer Anlage

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bei den Gemeindewerken Holzkirchen ein und achten Sie auf die korrekte Ausfüllung (Antragsteller/Anlagenbetreiber = Vertragspartner), um Verzögerungen zu vermeiden.

Checkliste

Hier können Sie die jeweils benötigten Dateien aus den genannten Checklisten herunterladen:

Mustervollmacht Elektrofachbetrieb

Antragstellung Erzeugungsanlage

Datenblatt für Erzeugungsanlage

Datenblatt für Speicher

Anlage in Betrieb setzen  E8

Anlage in Betrieb setzen für über 135kW E9

Die Datenblätter E.4 bis E.7 müssen vom Elektrofachbetrieb, der Ihre Anlage installiert, eingereicht werden.
Der Elektrofachbetrieb erhält diese Datenblätter direkt vom Hersteller Ihrer PV-Anlage. Sie müssen sich selbst darum nicht kümmern.

Nachrüstung Stromspeicher

Für die ordnungsgemäße Nachrüstung des Speichers Ihrer Erzeugungsanlage ist lt. Checkliste folgendes zu beachten und dementsprechende Unterlagen sind bei uns einzureichen.

Pflicht des Anlagenbetreibers: 

Registrierung des Speichers nach Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.

=> Marktstammdatenregister

 

Checkliste Nachrüstung

Erweiterung Kapazität Stromspeicher – bestehender Anlagen

Für die ordnungsgemäße Erweiterung der Kapazität des Speichers Ihrer Erzeugungsanlage ist lt. Checkliste folgendes zu beachten und dementsprechende Unterlagen bei uns einzureichen.

Pflicht des Anlagenbetreibers:

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahmedatum der „alte“ Stromspeicher dementsprechend abzumelden und die Erweiterung neu zu registrieren.

=> Marktstammdatenregister

Checkliste Batteriekapazität

 Steckerfertige Erzeugungsanlage bis 800 Watt (Balkonkraftwerk)

Nach Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage (Balkonkraftwerk) müssen Sie die Anlage unverzüglich im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Aufhebung 70% Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen bis 7 kWp

Der Anlagenbetreiber beantragt die Aufhebung der 70 % – Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp beim jeweils zuständigen Netzbetreiber.

Antrag Aufhebung

Überprüfung Ihres eingereichten Antrags durch uns als Netzbetreiber.

Innerhalb der nächsten vier Wochen (ab Datum der Einreichung) erhalten Sie von uns ein kurzes Bestätigungsschreiben (per E-Mail) zugeschickt, dass Ihr Antrag genehmigt ist.

Um eine nochmalige Überprüfung seitens Netzbetreiber zu ersparen, vereinbaren Sie mit einem eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl, am besten der von Ihrer Anlage bereits Kenntnis hat, einen Termin der mit Ihnen das unten aufgeführte Formular ausfüllt sowie die Aufhebung der 70% Regelung (gem. EEG 2023) bestätigt. Die Kosten der Aufhebung hat der Anlagenbetreiber selbst zu tragen.

Unterschriften beider Parteien (Anlagenbetreiber & Elektrofachbetrieb) sind verpflichtend! 

Bestätigung Aufhebung Dokument

Nach Einreichung der Unterlagen muss der Anlagenbetreiber ggf. eine Korrekturmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen.
Pflicht: Die Daten der Anlage sind stets aktuell zu halten.

Defekt oder Schaden an Ihrer Erneuerbare-Energien-Anlage melden


Wenn Sie an Ihrer PV-Anlage einen Defekt, Beschädigungen, Diebstahl oder Schneedruckschaden feststellen, teilen Sie uns dies bitte über das bereitgestellte Formular mit.

Upload/Einreichung: Senden Sie das Formular, wenn möglich, per E-Mail an: Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de.

Technischer Defekt Formular

 

Sie möchten Ihre Erneuerbare Energie Anlage stilllegen?

 

Dann bitten wir Sie dies uns mit untenstehendem Formular mitzuteilen und uns zeitnah ausgefüllt per E-Mail an Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de zukommen zu lassen.

Des Weiteren denken Sie bitte auch an die Änderung Ihrer Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Stilllegung