Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren erfolgt in 5 Schritten, wie anbei beschrieben.
Info: Bitte senden Sie alle Daten gesammelt an Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, uns vor Änderungen an der Erzeugungsanlage (z. B. Leistungserhöhung oder Maßnahmen, die den Parallelbetrieb beeinflussen) in Textform zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen. Bitte senden Sie die Mitteilung per E-Mail an: Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de.
Die PV-Anlage muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Einspeisevergütung wird erst nach erfolgter Registrierung ausgezahlt.
Anschluss Ihrer Anlage
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bei den Gemeindewerken Holzkirchen ein und achten Sie auf die korrekte Ausfüllung (Antragsteller/Anlagenbetreiber = Vertragspartner), um Verzögerungen zu vermeiden.
Hier können Sie die jeweils benötigten Dateien aus den genannten Checklisten herunterladen:
Mustervollmacht Elektrofachbetrieb
Antragstellung Erzeugungsanlage
Datenblatt für Erzeugungsanlage
Anlage in Betrieb setzen für über 135kW E9
Die Datenblätter E.4 bis E.7 müssen vom Elektrofachbetrieb, der Ihre Anlage installiert, eingereicht werden.
Der Elektrofachbetrieb erhält diese Datenblätter direkt vom Hersteller Ihrer PV-Anlage. Sie müssen sich selbst darum nicht kümmern.
Für die ordnungsgemäße Nachrüstung des Speichers Ihrer Erzeugungsanlage ist lt. Checkliste folgendes zu beachten und dementsprechende Unterlagen sind bei uns einzureichen.
Pflicht des Anlagenbetreibers:
Registrierung des Speichers nach Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Für die ordnungsgemäße Erweiterung der Kapazität des Speichers Ihrer Erzeugungsanlage ist lt. Checkliste folgendes zu beachten und dementsprechende Unterlagen bei uns einzureichen.
Pflicht des Anlagenbetreibers:
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahmedatum der „alte“ Stromspeicher dementsprechend abzumelden und die Erweiterung neu zu registrieren.
Nach Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage (Balkonkraftwerk) müssen Sie die Anlage unverzüglich im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Der Anlagenbetreiber beantragt die Aufhebung der 70 % – Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp beim jeweils zuständigen Netzbetreiber.
Überprüfung Ihres eingereichten Antrags durch uns als Netzbetreiber.
Innerhalb der nächsten vier Wochen (ab Datum der Einreichung) erhalten Sie von uns ein kurzes Bestätigungsschreiben (per E-Mail) zugeschickt, dass Ihr Antrag genehmigt ist.
Um eine nochmalige Überprüfung seitens Netzbetreiber zu ersparen, vereinbaren Sie mit einem eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl, am besten der von Ihrer Anlage bereits Kenntnis hat, einen Termin der mit Ihnen das unten aufgeführte Formular ausfüllt sowie die Aufhebung der 70% Regelung (gem. EEG 2023) bestätigt. Die Kosten der Aufhebung hat der Anlagenbetreiber selbst zu tragen.
Nach Einreichung der Unterlagen muss der Anlagenbetreiber ggf. eine Korrekturmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen.
Pflicht: Die Daten der Anlage sind stets aktuell zu halten.
Wenn Sie an Ihrer PV-Anlage einen Defekt, Beschädigungen, Diebstahl oder Schneedruckschaden feststellen, teilen Sie uns dies bitte über das bereitgestellte Formular mit.
Upload/Einreichung: Senden Sie das Formular, wenn möglich, per E-Mail an: Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de.
Dann bitten wir Sie dies uns mit untenstehendem Formular mitzuteilen und uns zeitnah ausgefüllt per E-Mail an Netzeinspeisung-Strom@gw-holzkirchen.de zukommen zu lassen.
Des Weiteren denken Sie bitte auch an die Änderung Ihrer Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
