EEG 2017
Standorte und Leistungen
Tatsächlich geleistete Zahlungen
Bericht über die Ermittlung der nach §§ 46 mitgeteilten Daten
Laut § 52 Abs. 1 Nr. 2 des EEG ist der Netzbetreiber in der Pflicht, einen Bericht über die nach §§ 46 ff mitgeteilten Daten zu Erstellen. Dieser Pflicht kommen die Gemeindewerke Holzkirchen GmbH mit diesem Dokument nach.
Datenermittlung
Die Daten wurden auf Grundlage der §§ 46 ff mitgeteilten Daten ermittelt. Etwaige fehlende Daten wurden nachgefordert Die Anlagen speisen in das Netz der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH ein.
Meldungen der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH an die TenneT TSO GmbH
Die notwendigen Daten wurden an die TenneT TSO GmbH als Verteilnetzbetreiber nach eingehender Prüfung übermittelt.
Datenbekanntgabe
Die Daten werden auf der Internetseite der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH veröffentlicht.