Gemeinde Holzkirchen aus der Luft

EEG 2017

Standorte und Leistungen

Tatsächlich geleistete Zahlungen

Bericht über die Ermittlung der nach §§ 46 mitgeteilten Daten

Laut § 52 Abs. 1 Nr. 2 des EEG ist der Netzbetreiber in der Pflicht, einen Bericht über die nach §§ 46 ff mitgeteilten Daten zu Erstellen. Dieser Pflicht kommen die Gemeindewerke Holzkirchen GmbH mit diesem Dokument nach.

Datenermittlung

Die Daten wurden auf Grundlage der §§ 46 ff mitgeteilten Daten ermittelt. Etwaige fehlende Daten wurden nachgefordert Die Anlagen speisen in das Netz der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH ein.

Meldungen der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH an die TenneT TSO GmbH

Die notwendigen Daten wurden an die TenneT TSO GmbH als Verteilnetzbetreiber nach eingehender Prüfung übermittelt.

Datenbekanntgabe

Die Daten werden auf der Internetseite der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH veröffentlicht.