Mitarbeiter der Gemeindewerke Holzkirchen beim Prüfen von Stromleitungen

Abgaben und Steuern

Die Verbraucherpreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 2,38 Cent/kWh,

sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen an

* Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,53 Cent/kWh

* Bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit: 0,61 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 0,71 Cent/kWh,

und die Belastungen aus dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" sowie aus dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz".

Soweit bei Kunden des Produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,43 Cent/kWh, für den 25.000 kWh /Jahr übersteigenden Strombedarf greift, werden die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis bei diesen Kunden entsprechend herabgesetzt.

Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Abgaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Umsatzsteuer ab 01.01.2007: 19 %

Bekanntgabe der Verordnung für die Grundversorgung und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz:
Am 8. November 2006 trat die neue Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft. Diese Rechtsverordnung löst die AVBEltV ab und bildet künftig die Grundlage für alle bestehenden Verträge des Allgemeinen Tarifs mit Haushaltskunden und Grundversorgungsverträge, die bisher die AVBEltV als Vertragsinhalt hatten. Die Stromgrundversorgungsverordnung erhalten Sie auf Wunsch bei den Gemeindewerken, Industriestraße 8.

Als Haushaltskunden gelten gem. Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.